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   BVerwG, 05.09.1995 - 9 C 329.94   

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https://dejure.org/1995,20407
BVerwG, 05.09.1995 - 9 C 329.94 (https://dejure.org/1995,20407)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1995 - 9 C 329.94 (https://dejure.org/1995,20407)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1995 - 9 C 329.94 (https://dejure.org/1995,20407)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Gruppenverfolgung aller 14 bis 40 Jahre alten Tamilen für eine Bejahung des Asylgesuches - Erstellen einer Verfolgungsprognose für die Gewährung eines politischen Asyls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 9 C 329.94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u.a. -).

    Damit stellen die damalige bereits geschehene und weiterhin drohende Freiheitsberaubung, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem (ersten) Revisionsurteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u.a. - ausgeführt hat, eine politische (Vor-)Verfolgung dar.

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 9 C 329.94
    Dies hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 9 C 294.94 - im einzelnen dargelegt.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 9 C 329.94
    Der Verwaltungsgerichtshof hat seine prognostische Einschätzung, längere Inhaftierung (Detention) sowie die während dieser Haft üblichen Mißhandlungen stünden dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevor, auf die Auffassung gestützt, der Kläger sei Angehöriger einer im Sinne des Begriffs der Gruppenverfolgung verfolgten Personengruppe; somit ergebe sich seine eigene Verfolgungsbetroffenheit bereits aus der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]) geltenden Regelvermutung.
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